Wir alle wissen, dass die Zeichen 283 und 286 der deutschen Straßenverkehrsordnung (und deren Pendants im Ausland) nicht immer von allen Autofahrern beachtet werden. In München hat daher ein geplagter Grundstückseigentümer diesen deutlichen Hinweis angebracht:
Damit das Schild aber nicht einfach nur negativ wirkt folgt auch noch ein kleiner, sicherlich gut gemeinter Hinweis für die beste Lösung des Problems:
Offenbar gab es aber trotz des doch recht deutlichen Hinweises noch immer ein paar Leute, die auch dieses Schild insgesamt missachteten. Nur so lässt sich jedenfalls die Ergänzung erklären, die hier noch zusätzlich angebracht ist.
Bleibt zu hoffe, dass das jetzt ausreicht.