Der Satz des Tages
Wie wahrscheinlich fast jeder denke auch ich manchmal darüber nach, warum ich mich eigentlich ausgerechnet für meinen Beruf entschieden habe. Und nicht immer ist man sich wirklich sicher, ob die Entscheidung die Bestmögliche war. Aber dann gibt es auch wieder Tage, an denen man ein Erlebnis hat, das einem wieder das sichere Gefühl gibt, dass es keinen besseren Beruf geben kann.
Heute war bei mir so ein Tag und Grund war ein einziger, aber wirklich besonderer Satz, den ich heute lesen durfte:
„Hat der Tatrichter aber eine Rechtsfrage, für die nicht revisibles Recht galt, nach revisiblem Recht entschieden oder umgekehrt, oder hat er einen Vertrag, auf den nicht revisibles Recht anzuwenden war, nach revisiblem Recht ausgelegt oder umgekehrt, dann bedeuten Anwendung bzw. Nichtanwendung revisiblen Rechts eine Verletzung revisibler Rechtssätze.“ (aus dem BFH – Urteil IV R 23/14 vom 7.12.2017).
Solche traumhaften Sätze gibt es wohl einfach nur in meinem Beruf zu lesen, Sätze von so unglaublicher Schönheit, Sätze die einen einfach in ihren Bann ziehen und nicht wieder loslassen. Sätze, die mich auch beim vierten Mal lesen noch verwirren (oder umgekehrt) und mir wieder zeigen, wie besonders meine Welt doch ist. 🙂