Parken darf man nicht überall und nicht jederzeit – eine Erkenntnis, die jeder Autofahrer mehr oder weniger begeistert machen musste. An vielen Stellen ist Parken oder Halten generell nicht erlaubt, ganz oft stehen aber auch Schilder wie das „Verkehrszeichen 286“ (nach StVO) am Straßenrand. Das runde Schild mit blauem Hintergrund, rotem Rand und einem schrägen roten Strich regelt ein „eingeschränktes Halteverbot“: Hier darf man zwar kurz anhalten, länger als 3 Minuten stehenbleiben geht aber nicht.
Wenn man aber mal gerade kein solches Schild zu Hand hat, dann kann man auch kreativ werden und einfach das Schild 314 der StVO etwas anpassen:
Vielleicht nicht ganz den Regeln entsprechend, aber verständlich. Links vom Schild hat jedenfalls keiner geparkt. Entstanden ist das Bild übrigens auf der Festung Wülzburg, die ich zufällig entdeckt hatte.